Energieberatung





Wir bieten Ihnen Energieberatung und Fördermittelberatung für Wohngebäude und Nichtwohngebäude (NWG) an.


Folgende Leistungen werden für Sie durchgeführt:


- Erstellung eines Energieausweises für Wohngebäude

- Erstellung eines Energieausweises für Nichtwohngebäude (NWG)

- Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) für Wohngebäude

- Fördermittelberatung

- Antragstellung






Beschreibung der Energieausweis:


Erstellung von Energieausweisen:


Zu beachten ist hierbei, dass es zwei unterschiedliche Arten von Energieausweisen gibt.


1. Verbrauchsausweis


Der Energieausweis auf Verbrauchsbasis kann für alle Gebäude erstellt werden, für die der Bedarfsausweis keine Pflicht ist. 

Der ermittelte Verbrauchskennwert ist im Bandtacho eingetragen. Dieser Kennwert zeigt die Energieeffizienz des Gebäudes an und ist abhängig vom Verhalten der Bewohner.
- Nur möglich, wenn Bauantrag nach dem 01.November 1977 oder ab fünf Wohneinheiten
- Vorteil hierbei ist, der geringere Aufwand und somit auch kostengünstiger
- Es werden die Verbrauchswerte von drei zusammenhängenden Jahren benötigt, hierbei fließt das jeweiligen Nutzerverhalten der Bewohner ein.
- Es werden keine Aussagen über die Gebäudehülle und Anlagetechnik getroffen.
- Es handelt sich um ein vereinfachtes Rechenverfahren
- Sanierungsvorschläge werden gemacht
- 10 Jahre gültig



2. Bedarfsausweis


Der Energieausweis auf Bedarfsbasis ist für bestimmte Gebäude Pflicht. In ihm werden Kennzahlen Primärenergiebedarf und Endenergiebedarf ausgewiesen, die auf einem Bandtacho die Energieeffizienz des Gebäudes darstellen. Der Energiebedarf wird individuell für ein Gebäude berechnet. Er zeigt die energetische Qualität der Anlagentechnik und der Gebäudehülle an.
Dieser Ausweis ist für alle Wohngebäude Pflicht, wenn der Bauantrag vor dem 01. November 1977 liegt.
- Detaillierte Datenerfassung notwendig, Baupläne und Baubeschreibung (wenn vorhanden) wird benötigt.
- Gebäudehülle und Heizungsanlage wird hier berücksichtigt
- Es handelt sich um ein aussagekräftiges Dokument
- Sanierungsvorschläge werden gemacht
- 10 Jahre gültig





Beschreibung Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP):


Hierbei handelt es sich um eine geförderte Energieberatung, im Regelfall ist hier ein Zuschuss von 80% möglich.
Es wird hier ein Plan mit Ihnen zusammen erarbeitet, in welchen Schritten man das Gebäude zum Effizienzhaus sanieren kann.
Hierbei wird die komplette Gebäudehülle (Dach, oberste Geschoßdecke, Außenwand, Kellerwände, Fenster, Haustüre, Kellerdecke, Bodenplatte) angesehen und auch beurteilt.
Auch die Anlagentechnik (Heizung und Warmwasser) wird begutachtet und es werden Vorschläge für eine Umstellung zu erneuerbaren Energien gemacht.
Als erstes ist ein Termin bei Ihnen vor Ort notwendig, hierbei sollte Ihr Bauplan und die Baubeschreibung vom Gebäude bereit gestellt werden.
Anschließend sollten Ihre Wünsche und Vorstellungen für die Sanierung besprochen werden.
Danach erfolgt eine Begehung des gesamten Gebäudes mit Ihnen, jedes Bauteil wird hier erfasst (Dicke, Material, Dämmung usw.).
Auch die Anlagentechnik muss komplett erfasst werden (Heizung, Warmwasserbereitung, Solaranlage, PV-Anlage, Heizkörper, Fußbodenheizung usw.).
Jetzt wird ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) für Sie erstellt. Hierbei bekommen Sie einen ausführlichen Bericht, in diesem jeder Schritt der Sanierung dokumentiert und beschrieben wird.
Dieser Bericht wird Ihnen dann nochmals erläutert und übergeben.
In diesem Bericht werden Ihre Wünsche natürlich berücksichtigt (z.B. Erste Maßnahme soll sein Fenstertausch oder Dachfenster sollen zuerst erneuert werden).
Wichtig ist auch, dass Sie nicht verpflichtet sind, Sanierungen durchzuführen. Es ist lediglich eine Hilfestellung für mögliche Sanierungen an Ihrem Wohngebäude, damit Sie sich besser zurecht finden.
Außerdem werden Ihnen die Fördermöglichkeiten erklärt und auch beschrieben und es wird auch eine ungefähre Kostenschätzung für jedes Maßnahmenpaket abgegeben.
Wenn Sie sich anschließend für eine Sanierung des Wohngebäudes entscheiden sollten, wird Ihnen ein zusätzlicher Bonus (iSFP-Bonus) gewährt. Dieser Bonus gilt für Sanierungen an der Gebäudehülle und bei Heizungsoptimierungen, der Bonus beträgt momentan 5% und wird zusätzlich zur aktuell gültigen Förderung gewährt. Es wird somit honoriert, wenn man sich vorab ausführlich beraten lässt.
Bitte zögern Sie nicht und stellen Sie mir Ihre Fragen sofern diese noch nicht beantwortet worden sind.








FAQs:


Was versteht man unter Energieberatung?
Energieberatung bezeichnet einen Service, der darauf abzielt, den Energieverbrauch zu optimieren, Energieeffizienz zu steigern und Kosten zu senken. Dieser Service wird typischerweise von qualifizierten Fachleuten oder Beratern angeboten, die Wissen über verschiedene Energiequellen, -technologien und -effizienzmaßnahmen besitzen.
Im Rahmen einer Energieberatung werden Gebäude, Anlagen oder Prozesse auf ihren Energieverbrauch hin analysiert. Anschließend werden Empfehlungen gegeben, wie der Energieverbrauch reduziert werden kann, sei es durch die Verbesserung der Isolierung, den Einsatz energieeffizienter Geräte oder die Implementierung erneuerbarer Energiesysteme.
Energieberatungen können sich an private Haushalte, Unternehmen, öffentliche Institutionen oder Industrien richten und zielen darauf ab, individuelle Lösungen zu bieten, um den Energieverbrauch zu minimieren, Kosten zu senken und gleichzeitig die Umweltbelastung zu verringern.

Individueller Sanierungsfahrplan?
Für die Energieberatung gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten, die bekannteste ist der individuelle Sanierungsfahrplan „iSFP“, hier wird Ihr Wohngebäude vor Ort mit Ihnen angesehen und es wird ein Plan für die Sanierung erarbeitet. Diesen Plan erhalten Sie dann nach Fertigstellung.
Ein individueller Sanierungsfahrplan ist ein maßgeschneiderter Plan, der spezifische Maßnahmen zur energetischen Sanierung eines Gebäudes oder einer Immobilie enthält. Er basiert auf einer umfassenden Analyse des Gebäudes, einschließlich seiner energetischen Effizienz, möglicher Schwachstellen und des Energieverbrauchs.
Der Plan wird erstellt, um die Energieeffizienz zu verbessern, den Komfort zu steigern und den Energieverbrauch zu reduzieren. Er kann verschiedene Sanierungsmaßnahmen enthalten, wie z.B. die Verbesserung der Wärmedämmung, den Austausch alter Heizungsanlagen durch energieeffiziente Systeme, die Installation einer Solaranlage oder die Optimierung der Gebäudetechnik.
Der individuelle Sanierungsfahrplan wird in der Regel von Fachleuten wie Energieberatern oder Gebäudeingenieuren erstellt und berücksichtigt die spezifischen Bedürfnisse, Möglichkeiten und Ziele des Eigentümers oder der Eigentümerin der Immobilie. Er dient als Leitfaden für die schrittweise Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen, um eine effiziente und erfolgreiche Verbesserung der Energieleistung des Gebäudes zu gewährleisten.

Welche Zeit wird für die Erstellung des iSFP benötigt?
Der Zeitaufwand richtet sich nach der momentanen Auftragslage, für die Datenaufnahme vor Ort und die Erstellung des Plans benötigt man ca. 3-6 Wochen.

Wird der iSFP gefördert?
Ja, dieser wird in der Regel mit bis zu 80 % gefördert.

Welche Kosten entstehen bei der Erstellung des iSFP?
Jedes Wohngebäude ist meist einzigartig, deshalb ist der Preis hier auch variabel und kann nicht pauschal für jedes Gebäude angegeben werden.
Als grobe Richtung 350 - 700 Euro (Eigenanteil abzüglich Förderung).

Welche Unterlagen werden für den iSFP benötigt?
- Bauplan mit Baubeschreibung
- Rechnungen von bereits durchgeführten Sanierungen
- Vollmacht vom Eigentümer (erhalten Sie nach der Kontaktaufnahme)
- Datenblatt in diesem alle Daten von Ihnen erfasst werden (erhalten Sie nach der Kontaktaufnahme)
- Annahme des Angebotes und Beauftragung für die Erstellung eines iSFP, hier wird der Preis dann konkret festgelegt und Ihnen vorab mitgeteilt (erhalten Sie nach der Kontaktaufnahme)




info@energieberatung-tanzer.de


Telefon:
08505- 916 48 92